Was ist der Unterschied von Pedelec und anderen E-Bikes?

Mittlerweile werden eine große Anzahl von sogenannten E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs verkauft. Dennoch werden die Begriffe oft vermischt und oder falsch interpretiert oder benutzt.

Das Pedelec (Kofferwort aus dem englischen – pedal electric cycle) ist die einzige Kategorie von Elektrofahrrädern, die vor der StVO als Fahrrad gilt. Dazu müssen im groben drei Eigenschaften erfüllt werden:

  • Der Motor darf nicht mehr als 250Watt haben
  • Die Motorunterstützung darf nur beim Treten erfolgen
  • Der Motor muss sich bei einer höheren Geschwindigkeit als 25km/h abschalten.

 

Mit Pedelecs können Sie auf Fahrradwegen fahren, benötigen u.a. keinen Helm, obwohl wir empfehlen einen zu tragen, und auch kein Versicherungskennzeichen.

S-Pedelecs oder andere E-Bikes, die die drei Kriterien eines Pedelecs nicht erfüllen sind vor der StVO Leichtkrafträder. Bei dieser Kategorie von Elektrofahrrädern besteht unter anderem die Helmpflicht, die Versicherungspflicht und Sie müssen auf der Straße

Sehr Wichtig:

E-Bikes, die einen „Gasgriff“ oder über einen Knopf verfügen und damit über 6km/h fahren können,  sind keine Pedelecs und benötigen eine Straßenzulassung wie alle anderen Leichtkrafträder auch. Fragen Sie unbedingt bei solchen Fahrzeugen nach der Straßenzulassung!

Auch getunte Pedelecs haben keine Straßenzulassung. Das bedeutet, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, dann sind Sie nicht versichert, selbst wenn Sie sich ein kleines Kennzeichen gekauft haben.

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